Allgemeine Geschäftsbedingungen 2024
der Firma VGA Volker Göckelmann, Salacher Str. 94, 73054 Eislingen.
Vom Auftraggeber zu erbringende Leistungen :
Benennung eines Bevollmächtigten, der zur Beauftragung, Änderungen, Erweiterungen und Kürzungen der beauftragten Leistung, sowie zum Einmessen, Aufmassfeststellung und Leistungsabnahme berechtigt ist.
Stomanschluss CEE 16A für Kernbohrarbeiten und 32A für Betonsägearbeiten.
Wasseranschluß ½“ mit min. 2 bar Druck.
Abwasserstelle zum Entsorgen der Bohr- und Schneidschlämme, je bis 50 mtr. Entfernung zur Arbeitsstelle.
Statische Prüfung und Freigabe des Eingriffes ins Bauwerk.
Prüfung des Verlaufes von eingebauten Leitungen ( Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Regenwasser,IT ) und deren Freischaltung. Sowie evtl. Schutzmaßnahmen vor Arbeitsbeginn.
Einmessen und Anzeichnen der Bohrachse und Sägeschnitte und deren Freigab.
Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage des Anrisses ergeben, kann keine Haftung übernommen werden, da es sich hierbei um unumgänglichen Bauaufwand handelt.
Baufreiheit herstellen: Die Arbeitsstelle muss frei befahr- und begehbar sein, Parkplatz-
bereitstellung, Beistellung von Arbeitsgerüsten oder Hubbühnen über 2,5 mtr. Arbeitshöhe,
sowie Schutzgerüste, Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften bei Arbeitsgerüsten,
Absturz- und Wegesicherung. Wenn nötig, stellen von Sicherheitsposten, Sicherheits-
und Gesundheitsplan, Sondergenehigungen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit,
Verkehrsrechtliche Erlaubnis mit Sondernutzung, Nutzlastermittlung bzw. Freistellung
von Fahr- und Transportwegen.
Abschaltung bzw. Freischaltung von Feuer- und Rauchmeldern und Alarmanlagen.
Vom Auftraggeber zu vergütende Leistungen :
Baustelleinrichtung mit An- und Abfahrten, Maschinenumsetzung, Gerüstbau,
Sicherungs- und Unterstützungsverbau, Kernfangsicherungen, Stromerzeugung,
Wasserbeschaffung. Wartezeiten, Freiräumen, Leitungssuche, Einmessen und Anzeichnen ( nur mit Mitarbeiter des AG ), angrenzende Bauteile mit Folie abkleben, Staubschutzwände, Bodenschutzmaßnahmen, Abdichten von Fugen, Rissen und Bauöffnungen, Wasser-
haltung und Schlammentsorgung.
Teilbohrung, Teilschnitte, Transportbohrungen, Abfangbohrungen, Stahlschnitte,
Sägeteil- und Bohrkernausbau, Entsorgung, Sondermülltrennung und Deponiegebühren,
Sicherung der hergestellten Öffnungen.
Zuschläge für Schräg-, Überkopf- und Donutbohrungen ( doppelte Bohrung zur Ver-
ringerung des Gewichtes des Bohrkerns), Trockenbohrungen zzgl. Absaugung,
Bündigschnitte, Sonderbefestigungen der Maschinen oder Betonteile.
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Fernauslösung und Übernachtungskosten, Samstags-, Feiertags-, Sonntags- undNachtzuschläge, Winterbaumaßnahmen, behördliche Genehmigungsgebühren, Straßensperrung, Baufeldeinrichtung und Sanitäreinrichtung.
Behinderungen und Wartezeiten :
Arbeitsunterbrechungen und Wartezeiten, welche wir nicht zu vertreten haben, werden nach
Monteur- und Maschinenstunden abgerechnet.
Müssen die Arbeiten ganz abgebrochen werden oder können nicht begonnen werden, wegen
z. B. fehlenden oder falschen Maßen, falscher oder keiner Durchmesserangabe, fehlender
Gerüst oder Sicherungsmaßnahmen, keinem Zugang ( z. B. durch Belegung der Räume
oder Flächen ), fehlender oder nicht erteilter statischer Freigabe, werden eine zusätzliche
Baustelleinrichtung, An- Abfahrt, die benötigten Monteur- und Maschinenstunden
in Rechnung gestellt.
Bauzeitverlängerungen oder Unterbrechungen unserer Arbeit durch Maschinenschäden,
Verletzung unserer Mitarbeiter, Verkehrsstaus oder höhere Gewalt ( Stur.m, Hochwasser etc.)
sind hinzunehmen. Wir sind aber bemüht die Störung so schnell wie möglich zu beheben.
Prüf- und Hinweispflicht nach BGB bzw. VOB B § 4.3
Die Statik und der Verlauf von eingebauten Leitungen ( jeder Art ) sind vor Arbeitsbeginn
bauseits zu prüfen. Für Schäden durch Kühlwasser, sowie an und durch beschädigte
Leitungen übernehmen wir keine Haftung, da es sich hierbei um unumgänglichen Bau-
aufwand handelt ( außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit).
Planmäßig zu trennende Leitungen ( aller Art ) sind vorab abzustellen und/oder zu
entleeren. Alle Bewehrungsstähle und Leitungen im Bohr- und Sägebereich werden
zwangsläufig durchtrennt. Ein Korrosionsschutz des Bewehrungsstahles und die
Prüfung der verbleibenden Betondeckung hat durch den AG zu erfolgen.
Dürfen Ecken und Teilschnitte nicht überschnitten werden, um Statik oder Bauteil
zu erhalten, werden Eckbohrungen ( als Kernbohrung ) gegen Aufpreis nötig.
Das scharfkantige Nacharbeiten der Eckradien ist im EP nicht enthalten.
Betonteilgröße und Gewicht sind gemeinsam mit dem AG zu ermitteln,
je nach Größe und statischer Freigabe des Transportweges.
Aufmass :
Kernbohrungen werden nach Länge und Stück rapportiert, zzgl. evtl. vorhandener Dämm-
Isolierschichten oder Luftschichten bis 20 cm werden übermessen.
Schrägbohrungen werden nach tatsächlicher Bohrlänge vom ersten Bohreintritt
bis zum letzten Bohraustritt gemessen.
Mindestabrechnungslänge je Bohrung ist 20 cm.
Wandsägeschnitte werden nach Fläche ( in qm ) oder Länge ( in lfm ) rapportiert,
Mindestschnitttiefe ist 20 cm. Mindestschnittmenge ist 0,5 qm.
Unterbrechungen bei Längenaufmaß bis 1 mtr. und bei Flächenaufmaß bis 0,1 qm
werden übermessen.
Technische Überschnitte bleiben ohne Berechnung.
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Abrechnung und Zahlungsbedingungen :
Unsere Leistungen werden zeitnah und prüfbar auf Grundlage unserer Arbeitsberichte
Einzelauftrags bezogen abgerechnet. Bei längeren Arbeiten stellen wir wöchentlich eine Teilrechnung. Werden unsere Rechnungen nicht in angemessener Zeit ( siehe auch Zahlungsbedingungen ) bezahlt oder eine Sicherheit gestellt, erlischt unsere Leistungspflicht
unter Ausschluß von Ersatzansprüchen und wir stellen die Arbeiten ein.
Ausführungsänderungen gegenüber dem Angebot berechtigen zur Preis- und Ausführungszeitänderung oder zum Vertragsrücktritt.
Unsere Handwerkerleistung ist zahlbar sofort und ohne Abzug, sofern kein Zahlungsziel
vereinbart wurde.
Bei Unstimmigkeiten der Rechnungslegung sowie falscher Adresse oder Auftragsnummeroder Bezeichnung bitten wir um schnellstmögliche Zusendung der korrigierten und geprüften Rechnung und Aufmasse auf dem elektronischen Weg.
Telefonische Rücksprache hierzu ist erwünscht.
Haftung :
Wir haften im Rahmen unsere Betriebshaftpflichtversicherung für schuldhaftes Verhalten
unserer Mitarbeiter. Wasserschäden sind außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
ausdrücklich ausgeschlossen, da es sich hierbei um unumgänglichen Bauaufwand handelt.
Bei höherer Gewalt, wie Schlechtwetter, Maschinenschaden, Unfall, welche zu Arbeitsunterbrechung führt, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Wand- und Deckenöffnungen sind vom AG unmittelbar nach Fertigstellung gegen
Absturz oder Eindringen zu sichern. Gegebenenfalls ist entsprechendes Absperrmaterial
zur Verfügung zu stellen und wird von uns, gegen Berechnung, verbaut.
Der Auftraggeber stellt uns von Schadensersatzansprüchen Dritter frei
( wie Gebäudeeigentümer, Mieter, Nachbarn ).
Gewährleistung :
Eine ab der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und Sicherheitsleistung gemäß
VOB A § 13 und !4 ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand :
Gerichtsstand ist Göppingen, wenn kein anderes Objektbezogenes Gericht vereinbart
wurde. Es gilt ausschliesslich deutsches materielles Recht.
Salvatorische Klausel :
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
VGA Beton bohren und sägen
Inhaber :
Volker Göckelmann
Salacher Str. 94
73054 Eislingen